Lizenzen

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BorisM
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Lizenzen

#1 Beitrag von BorisM »

Hallo,

nachdem ja doch immer mehr Dateien eingereicht werden, wird auch das Thema der Lizenzen immer aktueller. Konkret geht es mir jetzt um die Lizenz für "Add-Ons", also Stellwerke, Stellwerksbauformen, Zeichnungen etc.

Um StellSi langfristig auf stabilem Untergrund zu bauen, müssen alle Dateien, die im offiziellen Bestand zusammen mit StellSi ausgeliefert werden, unter eine Lizenz fallen, die mir auch die Auslieferung erlaubt.

Beispiel: Die S60-Erweiterungen des Nutzers ErsGT. Wenn wir das jetzt in den offiziellen Bestand aufnehmen, und es kommen noch andere Änderungen dazu, die z.B. von uns stammen, aber auch von anderen Nutzern kommen können, und ErsGT verbietet uns auf einmal die Nutzung seines Codes, dann haben wir ein Problem.

Eine Lizenz muss also unbedingt eine nicht widerrufbare Erlaubnis für uns enthalten, die Dateien für bestimmte Zwecke zu nutzen.

Die einfachste Variante wäre natürlich, einfach alle Zusatzdateien unter eine der zahlreichen Open-Source-Lizenzen zu stellen. Für mich wäre das natürlich die bequemste Variante.
Allerdings würde ich dabei denke ich die Addon-Bauer übervorteilen, da StellSi selber ja nicht Open-Source ist. Ich könnte jetzt also StellSi zusammen mit den Add-Ons verkaufen, ohne die jeweiligen Autoren an den Einnahmen beteiligen zu müssen.

Dieses Szenario ist sicher nicht aktuell, aktuell würde niemand StellSi kaufen, aber in einigen Jahren könnte das Programm für Ausbildungszecke (z.B. bei der DB) interessant werden.
Generell: StellSi wird von meiner Seite her für die private Nutzung immer kostenlos bleiben, da bin ich auch bereit, das irgendwie rechtsverbindlich festzulegen, sofern mir jemand sagt wie das geht.
Eine kommerzielle Nutzung für Ausbildungszwecke möchte ich mir aber nicht verbauen.

Generell sehe ich drei Nutzergruppen:
1) Privat
2) Öffentlich, aber nicht kommerziell
3) Kommerziell

Unter 2) würde ich z.B. Eisenbahnmuseen einordnen, aber auch Berufsschulen, Universitäten etc.
Unter 3) würde ich z.B eine Nutzung durch ein Eisenbahninfrastrukturunternehmen einsortieren.

Lizenzen für 2) würde ich im allgemeinen kostenfrei vergeben, Lizenzen für 3) (sofern es jemals jemand haben will) dagegen nicht.
Ob die Einordnung unter 2) oder 3) erfolgt würde ich aber gerne im Einzelfall selbst entscheiden können.

Was bedeutet das konkret für die Addon-Lizenzen?
1) Wenn Dateien in den offiziellen Bestand aufgenommen werden sollen, muss der Autor grundsätzlich die Dateien unter die Lizenz stellen, deren Inhalte jetzt festgelegt werden müssen. Macht der Autor das nicht, ist eine Aufnahme in den offiziellen Bestand nicht möglich, der Autor kann die Datei aber natürlich gerne auf seiner Homepage veröffentlichen o.ä.
2) Die Lizenz muss in meinen Augen zwingend folgendes enthalten:
2.1) Die Datei darf von uns als StellSi-Macher veröffentlicht werden
2.2) Die Datei darf von uns oder anderen Personen modifiziert und in modifizerter Form veröffentlicht werden, sofern die daraus entstehende Datei unter der selben Lizenz steht
2.3) Die Nutzung der Datei ist für die private Nutzung kostenlos
2.4) Die Nutzung der Datei ist für öffentliche Nutzung kostenlos, sofern für die öffentliche Nutzung eine kostenlose StellSi-Lizenz erteilt wurde.

Mögliche Zusatzbedigungen, die man in die Lizenz aufnehmen könnte:
1) Pflicht zur Namensnennung
2) Kommerzielle Nutzung nicht gestattet
3) Wie geht man um mit Screenshots, die aus StellSi erzeugt wurden?

Daher jetzt erstmal die Frage an alle Bastler: Was wären in euren Augen akzeptable Lizenzbedingungen? Oder mach ich mir zu viel Gedanken, und die Zusatzdateien sollten (im Gegensatz zu StellSi) einfach Open-Source werden? Weiß vielleicht jemand eine gute geeignete Lizenz, die man nehmen könnte?

floflo
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Re: Lizenzen

#2 Beitrag von floflo »

Zu den Screenshots: da würde ich es wie bei Loksim3D machen, dass keine Videos und Fotos davon im Internet veröffentlicht werden dürfen. Ausnahmen sind die Entwickler selbst.
Abfahrtsmonitore der Deutschen Bahn? Hier --> abfahrtsmonitore.bplaced.net

ErsGT
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Re: Lizenzen

#3 Beitrag von ErsGT »

Das ist ein interessantes und langfristig gesehen auch wichtiges Thema. Darüber sollte und muss man sich auf jeden Fall Gedanken machen.

Nun, ich denke dass man, bevor man sich über die Art der Lizenz austauscht, erst einmal unterscheiden muss zwischen dem Grundprogramm das vom Entwicklerteam geschrieben wird und den Dateien die von den Nutzern im Rahmen des Grundprogramms erstellt werden. Bei dem Grundprogramm, also die exe-Datei und alle Dateien die für das Funktionieren der exe-Datei notwendig sind, sollten die Verwertungsrechte bei dem Entwicklermteam angesiedelt sein. Das hat den Vorteil, dass das Team entscheiden kann ob und in welcher Art und Weise StellSi von anderen genutzt werden darf. Es wäre zum Beispiel denkbar, dass man für die kommerzielle Nutzung eine andere StellSi-Version freigibt als für die private Nutzung.

Zu dem Grundprogramm würde ich dann auch jene Bibliotheken zählen, die den offiziellen Bestand darstellen sollen. Das Einarbeiten einer Bibliothek, die von einem User entwickelt wurde, sollte aber vorab mit dem jeweiligen User abgesprochen werden. Also wenn Boris vorhat, die von mir gebauten Tischfelder in den offiziellen Bestand zu übernehmen, sollte er mich vorher fragen. Stimme ich dem zu, so würden diese dann schließlich Bestandteil von StellSi werden. Damit würden sie unter der Lizenz von dem Grundprogramm fallen und ich verlöre meine Rechte daran. Zum Beispiel.

Anders sehe ich es bei Dateien, die mit Stellsi erstellt wurden und ein abgeschlossenes "Datenpaket" darstellen. Ich denke an das Veröffentlichen fertiger und spielbarer Stellwerke.
Hier ist es meines Erachtens klar, dass ein Stellwerk das Werk eines Users ist. Er hat das Stellwerk selbst erstellt, zwar im Rahmen der Möglichkeiten des Grundprogramms und vielleicht auch mit den Bestandteilen der mitgelieferten Bibliotheken. Aber es ist dennoch sein Werk. Sprich, andere User die das Stellwerk verändern möchten, sollten vorher mit dem Stellwerkserbauer Kontakt aufnehmen. Wobei ich hier unterscheiden würde, ob zum Beispiel Erbauer B das Stellwerk von Erbauer A nur für sich verändern möchte oder ob User B es modifiziert und nun unter seinem Namen wieder veröffentlicht. Im Letzt genannten Fall müsste man vorher klären, ob und wenn ja in welcher Form der Relaunch erfolgen soll. Reicht es nur den Namen des Ur-Erstellers zu nennen ("erstellt von Erbauer A") oder billigt man nur das verändern bestimmter Teile ein. Zum Beispiel erlaubt Erbauer A nur das Verändern der Beschriftung der Hebelbank und verbietet das Verändern der Außenanlage. Oder sagt man gar, dass selbst erstellte Stellwerke gänzlich lizenzfrei sind (wenn ja, wer entscheidet das).

Damit komme ich nämlich zu meiner persönlichen Einschätzung. StellSi ist in seinem jetzigen Zustand für den Endnutzer (also einem Stellwerkserbauer) ein extrem flexibles und offenes Programm. Jeder hat die Möglichkeit, sowohl eigene Stellwerke zu erstellen als auch das vorhandene Basismaterial wie die Bibliotheken für sich und auch für andere individuell anzupassen. Mit der Lizenzierung würde man meines Erachtens das freie Nutzen in jedem Falle einschränken. Ich finde, dass man sich diese Eigenschaft nicht zu sehr verbauen sollte, das fände ich sehr schade. Auf der anderen Seite ist mir bewusst, dass man den Umgang mit dem StellSi-Grundprogramm, also seine Verwertung und sein Weiterverbreiten, aus der Sicht des Entwicklerteams in bestimmter Art und Weise reglementieren sollte. Insbesondere was die kommerzielle Verwertung angeht.

Ich würde mich aber dagegen aussprechen, die private Nutzung zu sehr Lizenz-Restriktionen zu unterwerfen.
Was gar nicht geht, ist das Verbieten von Screenshots. Dahinter sehe ich keinerlei Sinn. Damit würden man sich nämlich zum einen die Möglichkeit verbauen, das Programm durch Hörensagen bekannt zu machen. Aber auch die Weiterentwicklung von StellSi, welches derzeit noch Open-Source-Charakter hat insbesondere was die Bibliotheken angeht, würde darunter leiden. Denn damit würde man sich die Möglichkeit nehmen Diskussionen über neueste Entwicklungen zu führen, wenn es der Community untersagt ist Anregungen durch Screenshots untermauern zu dürfen. Auch wäre damit ein Support durch die Community kaum noch möglich und man müsste hoffen, dass jeder hilfsbedürftige User sein Problem allein mit Worten beschreiben kann. Ich hoffe, man versteht was ich damit aussagen will.

Ein gutes Programm lebt vor allem von seinen Nutzern, die stetig neue Ideen reinbringen und das Programm so zu einem leistungsfähigen und hochwertigen Produkt machen. Hier sollte man also Lizenzbestimmungen mit Bedacht wählen.

Gruß
ErsGT

BorisM
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Re: Lizenzen

#4 Beitrag von BorisM »

Hallo,

vielen Dank schon mal für die ausführliche Antwort :-)
ErsGT hat geschrieben: Nun, ich denke dass man, bevor man sich über die Art der Lizenz austauscht, erst einmal unterscheiden muss zwischen dem Grundprogramm das vom Entwicklerteam geschrieben wird und den Dateien die von den Nutzern im Rahmen des Grundprogramms erstellt werden. Bei dem Grundprogramm, also die exe-Datei und alle Dateien die für das Funktionieren der exe-Datei notwendig sind, sollten die Verwertungsrechte bei dem Entwicklermteam angesiedelt sein. Das hat den Vorteil, dass das Team entscheiden kann ob und in welcher Art und Weise StellSi von anderen genutzt werden darf. Es wäre zum Beispiel denkbar, dass man für die kommerzielle Nutzung eine andere StellSi-Version freigibt als für die private Nutzung.
Genau, eine andere Lösung kommt von mir her insofern nicht in Frage, weil die Thematik generell auch eine kommerzielle Nutzung ermöglichen würde. Nicht jetzt, aber vielleicht in ein paar Jahren. Und ich sehe da halt auch nicht ein, mit viel Aufwand ein Programm zu schreiben, dass dann von Unternehmen gratis genutzt wird, um die bisherigen sauteuren Simulationssysteme abzulösen.
Zu dem Grundprogramm würde ich dann auch jene Bibliotheken zählen, die den offiziellen Bestand darstellen sollen. Das Einarbeiten einer Bibliothek, die von einem User entwickelt wurde, sollte aber vorab mit dem jeweiligen User abgesprochen werden. Also wenn Boris vorhat, die von mir gebauten Tischfelder in den offiziellen Bestand zu übernehmen, sollte er mich vorher fragen. Stimme ich dem zu, so würden diese dann schließlich Bestandteil von StellSi werden. Damit würden sie unter der Lizenz von dem Grundprogramm fallen und ich verlöre meine Rechte daran.
Das wäre natürlich für mich die beste Lösung - ich könnte dann machen was ich will und auch kommerziell verkaufen. Allerdings könnte ich mir vorstellen, dass die Begeisterung, alle Rechte abtreten zu müssen, bei den meisten doch eher gering sein dürfte?
Oder sagt man gar, dass selbst erstellte Stellwerke gänzlich lizenzfrei sind (wenn ja, wer entscheidet das).
Lizenzfrei bedeutet aber effektiv, dass ich sie nicht einfach so zum Download anbieten darf. Weil die Lizenz ist ja letztendlich die Erlaubnis an mich oder an jemand anderen, die Dateien in welcher Form auch immer zu nutzen.
Ohne diese Erlaubnis darf ich sie effektiv nicht nutzen und damit auch nicht zusammen mit dem Programm zum Download anbieten.
Damit komme ich nämlich zu meiner persönlichen Einschätzung. StellSi ist in seinem jetzigen Zustand für den Endnutzer (also einem Stellwerkserbauer) ein extrem flexibles und offenes Programm. Jeder hat die Möglichkeit, sowohl eigene Stellwerke zu erstellen als auch das vorhandene Basismaterial wie die Bibliotheken für sich und auch für andere individuell anzupassen. Mit der Lizenzierung würde man meines Erachtens das freie Nutzen in jedem Falle einschränken.
In meinen Augen ist genau das Gegenteil der Fall. Ohne eine sinnvolle Lizenz liegen erstmal alle Rechte ausschließlich bei dem Ersteller der jeweiligen Datei. Damit besteht u.a. die Gefahr, dass der Ersteller einer Datei irgendwann verbietet, diese Datei im offiziellen Bestand zu führen. Bei Stellwerken ist das nicht so das Problem, dann ist halt das Stellwerk weg, bei Bibliotheken dagegen wird damit u.U. auch die Arbeit vieler Stellwerkerbauer, die auf dieser Bibliothek aufbauen, zunichte gemacht.
Genauso sind Bibliotheken nichts starres, sondern es müssen Fehlerkorrekturen, Verbesserungen und Ergänzungen möglich sein.
Aus dem Grund verstehe ich grade nicht ganz wo Du eine Einschränkung siehst - in meinen Augen ermöglicht die Lizenz letztendlich erst vieles.
Der Umbau einer Bibliothek durch andere Personen als dem Ersteller der Bibliothek muss ja explizit erlaubt werden.
Bei Stellwerken ist die Möglichkeit zum Ändern durch andere natürlich nicht zwingend nötig, wäre aber von Vorteil, um z.B. ein interessantes Stellwerk fit zu machen für neue StellSi-Versionen o.ä.

Wo siehst Du denn die Gefahr der Einschränkung des freien Nutzens?
Ich würde mich aber dagegen aussprechen, die private Nutzung zu sehr Lizenz-Restriktionen zu unterwerfen.
Was würdest Du denn als Restriktion betrachten?
Was gar nicht geht, ist das Verbieten von Screenshots. Dahinter sehe ich keinerlei Sinn.
Das sehe ich genauso. Und deswegen muss das auch Thema in der Lizenz sein - weil ansonsten bräuchte man für einen Screenshot vermutlich die Erlaubnis von allen Leuten, die an der Bibliothek, dem Stellwerk sowie dem Programm mitgearbeitet haben. Ich kann ja nicht die Erlaubnis für einen Screenshot erteilen, der Bilder aus einer Bibliothek nutzt, die nicht von mir erstellt wurde.

Generell:
Eine Lizenz bedeutet ja nicht, dass grundsätzlich alles durch mich genehmigt werden muss. Eine Lizenz ist auch nicht eine Einschränkung, sondern eine Erlaubnis.
Die Frage ist halt, was in dieser Erlaubnis drin stehen muss. Sie muss alles umfassen, was im laufenden Betrieb sowie bei der Wartung von StellSi in der Zukunft nötig sein wird.
Bei den Bibliotheken muss das zwingend die Möglichkeit der Änderung durch andere sein (natürlich mit Namensnennung) sowie eine nicht widerrufliche Nutzungserlaubnis sowie Veröffentlichungserlaubnis für private Zwecke, bei Stellwerken ist eine Änderungserlaubnis wünschenswert, aber nicht zwingend nötig.

Damit das ganze auch von der Verwaltung her realisierbar bleibt, wird es eine oder mehrere Standardlizenzen geben müssen. Was in diesen Lizenzen jetzt drinstehen muss, wäre halt jetzt festzulegen.
Wenn eine Lizenz zu restriktiv ist, behindert das die Fortentwicklung von StellSi. Wenn sie zu offen ist (z.B. die Variante mir werden alle Nutzungsrechte übertragen, auch kommerzielle), besteht vermutlich die Gefahr, dass die Leute nicht unter dieser Lizenz veröffentlichen wollen.

Generell ist aber natürlich kein Stellwerkserbauer oder Bibliotheksersteller daran gehindert, seine Arbeit auch noch unter anderen Lizenzen (z.B. einer OpenSource-Standardlizenz) zusätzlich zu veröffentlichen. Ich möchte aber niemanden zwingen, seine Sachen unter einer sehr freizügigen Lizenz freizugeben, außerdem wäre noch zu klären ob ein Nicht-GPL-Programm zusammen mit GPL-Bibliotheken veröffentlich werden darf.

Und wer Probleme mit den StellSi-Standardlizenzen hat, kann ja ohne Probleme darauf verzichten, und seine Sachen auf seiner eigenen Homepage veröffentlichen. Die Lizenzen sind ja nur Voraussetzungen für die Aufnahme in den offiziellen Bestand, nicht für die Nutzung mit StellSi generell. Bei Stellwerken ist es ja kein allzu großes Problem, wenn diese nicht im offiziellen Bestand sind (auch wenn es für den Spieler natürlich im offiziellen Bestand komfortabler ist), nur bei Bibliotheken ist es nicht so einfach - man kann kein Stellwerk in den offiziellen Bestand aufnehmen, das Bibliotheken nutzt, die nicht im offiziellen Bestand sind.

Suedwest
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Re: Lizenzen

#5 Beitrag von Suedwest »

Hallo,

jetzt will auch ich mal meine Meinung dazu äußern:

Also erst mal generell: Nachdem Namensnennung inzwischen wohl das einfachste ist, siehe auch die Bilder zur aktuellen Entwicklung, kann das wohl prolbelmlos in die Lizenzen mit aufnehmen.

Dann muss ich ErsGT zustimmen, im Hauptfokus liegen auch aus meiner Sicht (habe das mit Boris jetzt nicht abgetimmt) die Bibliotheken. Zunächst einmal die Bibliotheken, die nicht Stellwerks-Spezifisch sind, also diese, die im lib-Ordner liegen. Bei diesen Bibliotheken müssen wir damit rechnen, dass wir sie auch später umfangreich umbauen, und für den (IMHO sehr hypothetischen) Fall einer kommerziellen Verwendung auch benötigen.

Aber auf der anderen seite ist es aus meiner Sicht auch ganz hilfreich, wenn man sich von Stellwerksspezifischen Bibliotheken "etwas abkupfern" kann. So kann man leichter beim Bau seiner eigenen Bibliothek von anderen lernen.

Die Stellwerke selbst mögen auf den ersten Blick nicht betroffen sein. Aber für den Fall, dass eines Tages mal die Netzwerk-Komponenten so weit sind, wird sich das auch ändern.
Der einfachste Fall ist wohl, dass ich die Außenanlage des Nachbarstellwerks ändern muss, um mein (benachbartes) Stellwerk mit dem anderen Stellwerk bekannt zu machen.
Es könnte aber auch passieren, dass ich auch noch weitere Informationenen ändern muss, damit mein Stellwerk und das Nachbarstellwerk zusammen passen. Vielleicht hat der Originalautor Netwerk-Mäßig auch noch gar nichts eingerichtet, und ich muss das nachholen.
Wenn es ganz dumm läuft muss ich vielleicht noch ein Sbk hinzufügen, und dann müsste ich auch in die Relaisanlage und den Stelltisch eingreifen...
Angedacht - aber noch nicht einmal in den Grundzügen - ist auch die Möglichkeit, mit StellSi einen Zugsimulator (z.B. Zusi) zu verbinden. Ich kann nicht abschätzen, was man dazu alles vielleicht anpassen muss. Vielleicht betrifft es nur die Außenanlage, aber wer weiß?
Zur Vollständigkeit: Angedacht ist auch die Möglichkeit, sich "Kollegen" auf das selbe Stellwerk zu holen. Wenn das so realisierbar seien wird, wie es angedacht ist, wird dazu keinerlei Stellwerks-Spezifische Einstellung notwendig sein. Aber die anderen beiden Optionen werden höchstwarscheinlich konfiguriert werden müssen.

Neben den Stellwerken gibt es noch einen weiteren wichtigen Punkt, die Fahrpläne.
In Zukunft wird die Technik auf 24-h-365-d-Fahrpläne ausgelegt sein. Keine Ahnung, ob diese sich auch durchsetzten. Aber ein Blick auf Signalsoft zeigt mir, dass sich da doch häufig Fehler einschleichen. Man wird diese Fahrpläne also auch öfters anpassen müssen. Und es kann gut sein, dass es dritte gibt, die den Fahrplan erweitern wollen. Darüber muss man sich dann natürlich auch Gedanken machen.


Dann jetzt mal ein paar Punkte meiner eigenen Meinung:

In der Vergangnenheit hatte ich immer den Eindruck, dass die sehr starke Bewahrung der Urheberrechte Loksim eher schadet. Das fängt schonmal damit an, dass es keinen einheitlichen offiziellen Bestand wie bei Zusi gibt, insbesondere bei den Objekten, dort kommt dann hinzu, dass man jedes mal den Autor fragen muss. Ich habe auch Respekt vor den Autoren der Objekte. Aber ich tippe mal darauf, dass das durchaus Aufwand ist. (Vielleicht hat sich dieses "Jedes mal Nachfragen" inzwischen geändert. Aber so habe ich Loksim noch in Erinnerung.)

Und Fahrpläne für die Strecke eines anderen? Habe ich in Loksim auch noch nicht gesehen. In Zusi ist das fast sogar Standard. Ich weiß nicht, ob das an einem fehlenden Homogenen Bestand liegt, vielleicht liegt es auch einfach daran, dass Fahrplänen in Loksim weniger Priorität zugemessen wird, weil sie ja ohnehin nur einen Zug darstellen. Das ist in Zusi natürlich anderst. Aber in diesem Punkt ist StellSi Zusi ähnlicher als Loksim.

Auf der anderen Seite: Bis auf Bibliotheken gibt es bei StellSi wohl kaum etwas, für das man einen "offiziellen Bestand" braucht. Ein Stellwerk wird wohl kaum ein anderes "Einbinden", oder "Abgeleitete Werke" erzeugen, außer vielleicht dem sehr lokal begrenzten Fall der Fernsteuerung. Na gut, der Einwand "Bz" ist berechtigt, aber dort ist ein konventionelles Fernsteuerkonzept wohl kaum angebracht. Außerdem wird im Hypotetischen Fall "kommerzielle Nutzung" der offizielle Bestand an Stellwerken wohl auch keine Rolle spielen, ich tippe eher auf wenige, speziell auf den Besteller zugeschnittene Stellwerke. Das selbe würde ich im Fall "Museum" erwarten. Desshalb finde ich, dass man die Kommerzielle Nutzung für Stellwerke wohl kaum benötigt. Für Bibliotheken aber natürlich schon.

CC-BY-SA (stwb) und CC-BY-SA-NC (stwk) hört sich da natürlich geeignet an. Aber wollt ihr das auch? Das sind ja doch sehr freie Lizenzen?

Das sind jetzt natürlich nur ein paar lose Gedanken. Aber ihr seht, dass man vielleicht auch die Stellwerke in das Lizenzen-Thema mit aufnehmen sollte.

Gruß

Suedwest

BorisM
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Re: Lizenzen

#6 Beitrag von BorisM »

Generell - es muss nicht zwingend eine Lizenz sein. Man könnte durchaus auch mehrere Lizenzen als Alternative anbieten. Wenn der Bibliotheksautor seine Bibliothek für frei Weiternutzung (auch kommerziell) freigeben will - warum nicht?

Was nicht in Frage kommt ist, dass jeder Autor sich seine eigene Lizenz aussucht - das wird einfach von der Verwaltung her nicht realisierbar. Aber ein Pool aus zwei oder drei Lizenzen mit unterschiedlichen Stufen - das sollte eigentlich gehen.

Generell klingt die CC-BY-SA(-NC) sehr gut, ich weiß nur nicht ob wir wirklich die CC-BY-SA vorschreiben sollten für stwb, oder nicht auch die CC-BY-SA-NC ermöglichen sollten (ggf. wahlweise).
Ich bin mir nur nicht sicher wie genau man die Bearbeiter-Vergangenheit hier darstellen muss - muss hier auch ersichtlich sein wer als erstes editiert hat?

Generell würde ich etablierte Lizenzen natürlich bevorzugen. Ich möchte aber auch nicht, dass eine allzu freie Lizenz dann dazu führt, dass manche Leute nicht mitmachen, weil sie z.B. sagen sie wollen nicht für die kommerzielle Nutzung freigeben.

Ansonsten gebe ich Dir absolut recht - auch Stellwerke im offiziellen Bestand sollten immer eine Bearbeitungsmöglichkeit durch andere enthalten.

Hl13
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Re: Lizenzen

#7 Beitrag von Hl13 »

Hallo,
ich persönlich stehe einer Bearbeitungsmöglichkeit eher kritisch gegenüber, denn wenn ich meine Bibliothek weiterentwickeln will und jemand gleichzeitig Anpassungen für seinen Anwendungsfall an der Bibliothek vornimmt, sollten diese ja auch in die Biblitohek eingepflegt werden. Die Frage ist jetzt, ob das in jedem Fall geht. Außerdem kann ich ja auch selbst bereits für diesen speziellen Fall eine vollkommen andere Lösung für das Problem entwickelt haben, wodurch diejenigen, die auf der angepassten Bibliothek aufbauen, ihre Stellwerke/Bibliotheken überarbeiten müssen.
Und wenn ein Bibliotheksschreiber ausreichend Schnittstellen, Eingangssignale und Ausgangssignale bereit stellt, ist es auch kein Problem, eine neue Bibliothek zu schreiben, die den Anforderungen gerecht wird.
Viele Grüße,
Hl13

BorisM
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Re: Lizenzen

#8 Beitrag von BorisM »

Eine Ändermöglichkeit per Lizenz bedeutet ja nicht automatisch, dass jeder nach Lust und Laune die Bibliothek bearbeiten kann. Verstehe ich das richtig, dass Deine Sorge ist, dass das zu Chaos führt?

Vor dem offiziellen Bestand wird immer jemand stehen müssen, der diesen offiziellen Bestand pflegt. Generell: Änderungen für den eigenen Zweck gehören nicht in die offizielle Bibliothek, sondern in eine eigene Bibliothek für das jeweilige Stellwerk. Nur Änderungen, die im Allgemeinen für viele Stellwerke nutzbar sind, gehören in die offizielle Bibliothek.
Wie man das dann genau organisatorisch macht, wird man sehen müssen.

Eine Möglichkeit wäre, ähnlich wie in Zusi, ein "StellSi-Prüfamt" einzuführen, das zentral den vollständigen offiziellen Bestand vor der Übernahme prüft.
Für Stellwerke klingt das nach einer sinnvollen Sache, bei Bibliotheken ist es vielleicht sinnvoller, wenn es für jede Bibliothek jeweils eine oder mehrere Personen gibt, die diese Bibliothek pflegen. Im Allgemeinen dürfte es sinnvoll sein, wenn das die Person macht, die diese Bibliothek ursprünglich entwickelt hat, im Speziellen wird man für verwaiste Bibliotheken auch andere Lösungen finden müssen.
Aufgabe für den, der diese Bibliothek pflegt, wäre, neben eigenen Arbeiten, Änderungsvorschläge oder auch neuen Code von anderen entgegenzunehmen und zu entscheiden, ob das in die offizielle Bibliothek aufgenommen werden soll.
Natürlich muss bei einer Bibliothek bei jeder Änderung geprüft werden, dass die Änderung keine negativen Auswirkungen auf bereits bestehende Stellwerke hat.

Das ist aber alles keine Frage der Lizenzen, sondern eine organisatorische Frage.

Die in der Lizenz zu regelnde Möglichkeit der Änderung ist aus einem anderen Grund nötig:
Wenn ein Bibliotheksersteller sich zurückzieht, nicht mehr erreichbar ist, oder auch aus irgendeinem Grund StellSi im Streit verlässt (die Erfahrung aus anderen Projekten/Communities besagt einfach dass das mal passieren wird), muss es eine Möglichkeit geben, diese Bibliothek weiter zu pflegen.

Hl13
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Registriert: Mo 11. Nov 2013, 16:24:21

Re: Lizenzen

#9 Beitrag von Hl13 »

Ein "Stellsi-Prüfamt" ist wahrscheinlich eine gute Idee (wenn auch viel Aufwand). Dann würde ich aber auch vorschlagen, die Veröffentlichung über dieses in die Lizenz mit aufzunehmen, sodass niemand eine Bibliothek oder ein Stellwerk aus dem offiziellen Bestand privat ändern und auf anderen Seiten anbieten kann. Für die Bibliotheken einen "Pfleger" zu bestimmen, halte ich aber für schwer durchsetzbar und kontrollierbar (außer auch das wird vom Prüfamt koordiniert, was aber wieder viel Aufwand mit sich bringt).

Um die Verwaisung der Dateien zu verhindern, wird man wahrscheinlich an einer Änderungsmöglichkeit per Lizenz nicht vorbeikommen.

Suedwest
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Registriert: Mo 18. Nov 2013, 13:30:30

Re: Lizenzen

#10 Beitrag von Suedwest »

Das ist die Frage.

Die offenen Systeme wie z.B. Linux laufen ja so ähnlich: Jeder kann Änderungen am Kernel machen, jeder kann sie veröffentlichen, aber in den offizellen Kernel werden sie erst übernommen, nachdem das System der Gemeinschaft diese Änderungen akzeptiert hat.

Wenn der offizelle Bestand gut organisiert ist, werden die meisten aber nicht auf irgendwelchen Kram auf einer privaten Webseite zurückgreifen, sondern den offiziellen Bestand benutzen.

Alternativ könnte man die Lizenz natürlich auch sehr stark an den Entwicklern und die Verwaltung des offiziellen Bestandes koppeln. Man müsste dann aber selbst eine Lizenz schreiben, denn die normalen Lizenzen werden dafür sicherlich unbrauchbar sein. Und dann hat man natürlich auch die Nachteile dieser starken Bindung: Wenn StellSi - toi toi toi - mal eingestellt werden müsste und es keinen offizellen Bestand mehr gäbe, wäre das Projekt tot. Bei einer offenen Lizenz könnte man weiterhin Bibliotheken bearbeiten und veröffentlichen und so weiter.

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